Satzung & Geschäftsordnung
Satzung
Im Folgenden finden Sie die komplette Satzung des Forums. Beschlossen wurde sie durch die Mitgliederversammlung am 13.06.2024.
Satzung
Satzung des
Forums für Migrant:innen in der Hansestadt Lübeck
vom 13.06.2024
§ 1 Name und Sitz
(1) Das Forum, als ehrenamtliche, (verwaltungs)unabhängige, überparteiliche und überkonfessionelle Interessenvertretung für in der Hansestadt Lübeck lebende Migrant:innen*, führt den Namen „Forum für Migrant:innen in der Hansestadt Lübeck“, im Folgenden Forum genannt.
(2) Der Sitz des Forums ist Lübeck.
§ 2 Geschäftsjahr
(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck des Forums
(1) Das Forum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck des Forums ist die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur im Sinne des Völkerverständigungs-gedankens und weiterhin des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (gemäß AO § 52 Abs. 2 – Ziff. 13 und 25).
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
- Das Forum vertritt die Interessen der in der Hansestadt Lübeck lebenden Migrant:innen sowie Migrant:innenorganisationen gegenüber der Öffentlichkeit, der Bürgerschaft, den Ausschüssen der Bürgerschaft und der Stadtverwaltung. Ebenso vertritt das Forum, bei Bedarf in Austausch mit weiteren Interessenvertretungen für Migrant:innen, die Interessen der Zielgruppe gegenüber dem Land sowie dem Bund.
- Das Forum fördert, in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit für Migrant:innen und ist eine demokratische Plattform für alle Lübecker:innen, die sich für die Migrationsgesellschaft, Teilhabe und Vielfalt engagieren.
- Das Forum fördert die politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle, religiöse und rechtliche Gleichstellung und Chancengerechtigkeit von Menschen mit Migrationsgeschichte und setzt sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie ein friedliches Zusammenleben ein.
- Das Forum begleitet die Umsetzung der interkulturellen Öffnung sozialer Dienste und der Stadtverwaltung.
- Das Forum beteiligt sich aktiv an der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Kommunalen Integrationskonzeptes in der Hansestadt Lübeck.
- Das Forum betreibt eine eigene Öffentlichkeitsarbeit und informiert die Lübecker Stadtgesellschaft zu wichtigen Themen und Entwicklungen im Aufgabenfeld des Forums. Neben regulären Veranstaltungen und Projekten führt das Forum mind. eine Integrationskonferenz im Kalenderjahr durch.
(4) Zur Erfüllung des Satzungszwecks mittels vorgenannter Tätigkeiten, wurden dem Forum Partizipationsrechte (gem. Anlage) eingeräumt.
§ 4 Uneigennützige Tätigkeit
(1) Das Forum ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Mittelverwendung
(1) Die Mittel des Forums dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Forums.
§ 6 Verbot von Begünstigungen
(1) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Forums fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Dem Forum können Einzelpersonen mit oder ohne Migrationsgeschichte* angehören. Daneben kann auch je eine Vertreterin oder ein Vertreter von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, die sich in ihrer Arbeit mit Migrationsangelegenheiten befassen und ihren Sitz oder Wirkungsbereich in der Hansestadt Lübeck haben, dem Forum angehören. Dieser Vertreter oder diese Vertreterin muss namentlich schriftlich genannt werden. Für den Fall der Verhinderung kann eine Stellvertretung namentlich schriftlich genannt werden.
(2) Die Mitgliedschaft im Forum wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung, einzureichen über die Geschäftsstelle des Forums, begründet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsentscheidung. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch das Mitglied schriftlich zum Ende des Monats gekündigt werden.
(2) Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss aus dem Forum, wenn ein Mitglied gegen die Interessen und/oder gegen die Grundsätze des Forums verstoßen hat. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand nach mündlicher oder schriftlicher Anhörung des Mitglieds mit mehrheitlichem Beschluss. Der Ausschluss und der Grund der Entscheidung werden dem Mitglied schriftlich per Einschreiben mitgeteilt. Der ordentliche Rechtsweg ist gegeben. Über einen Widerspruch entscheidet das Forum.
(3) Erscheint ein Mitglied unentschuldigt auf vier aufeinander folgenden Mitgliederversammlungen nicht, wird es zum passiven Mitglied und das Stimmrecht wird ausgesetzt. Eine aktive Mitgliedschaft kann jederzeit wieder beantragt werden. Das Stimmrecht lebt nach der zweiten aufeinanderfolgend besuchten Mitgliederversammlung wieder auf.
(4) Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod einer natürlichen bzw. Auflösung einer juristischen Person.
§ 9 Beiträge
(1) Das Forum erhebt keine Mitgliedsbeiträge, darf jedoch Spenden annehmen.
§ 10 Organe des Forums
(1) Organe des Forums sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
(2) Für spezifische Themenschwerpunkte kann die Mitgliederversammlung besondere Vertreter:innen, im Folgenden Beauftragte genannt, berufen.
§ 11 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Forums. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands sowie der Beauftragten, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes sowie der Beauftragten, Wahl des/der Kassenprüfer:in, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Forums, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Widerspruchsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
(2) Das Forum tagt mindestens viermal jährlich als öffentliche Vollversammlung. Online- oder Hybridsitzungen sind möglich. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
(3) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen per Mail, unter Angabe der Tagesordnung, einberufen. Auf ausdrücklichen persönlichen Wunsch kann die Einladung per Post zugesandt werden. Die Einladung gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn sie an die letzte dem Forum bekannt gegebene E-Mail-Adresse bzw. Postanschrift gerichtet war.
(4) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens 7 Tage vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Forums, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten (aktiven) Mitglieder anwesend sind. Bei Nichtbeschluss-fähigkeit kann der Vorstand innerhalb einer kurzen Zeit erneut alle Mitglieder zu einer Vollversammlung einladen. In der Einladung wird vermerkt, dass die Beschlussfähigkeit in der nächsten Forumssitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten (aktiven) Mitglieder gegeben ist.
(6) Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
(7) Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden, sofern nicht im Einzelfall, mit der fristgerechter Einberufung der Sitzung, eine Abstimmung per E-Mail, Post o.ä. zugelassen wird.
(8) Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Forums können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten (aktiven) Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschriften sind den Forumsmitgliedern zugänglich zu machen.
§ 12 Vorstand
(1) Das Forum wählt aus seiner Mitte fünf Personen für die Dauer von zwei Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.
(2) Der gewählte Vorstand wählt aus seiner Mitte die/den Vorsitzende/n sowie eine erste und zweite Stellvertretung. Der/Die Vorstandsvorsitzende ist gleichzeitig ehrenamtliche/r Migrationsbeauftragte/r des Forums für Migrant:innen in der Hansestadt Lübeck. Der Vorstand hat die Aufgabe, das Forum nach außen und in den Gremien der Selbstverwaltung zu vertreten. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
(3) In eine Vorstandsfunktion können nur Personen mit Migrationsgeschichte, mit Lebensmittelpunkt in der Hansestadt Lübeck sowie ausreichenden Deutschkenntnissen, gewählt werden. Zur Wahrung gleichberechtigter Teilhabe aller Geschlechter sollen im Vorstand mind. zwei Geschlechter, im Verhältnis 2:3, vertreten sein. Der Vorstand sollte sich durch Mitglieder aus verschiedenen Herkunftsländern zusammensetzen.
(4) Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Forum endet auch das Amt als Vorstand. Rücktritt aus dem Amt und entsprechende Nachwahl sind möglich.
§ 13 Beauftragte
(1) Das Forum wählt aus seiner Mitte Beauftragte für spezifische Themenfelder für die Dauer von zwei Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.
(2) Interessierte Mitglieder, die ihren Lebensmittelpunkt in der Hansestadt Lübeck haben, können sich, unter Angabe eines Arbeitsschwerpunktes, um die Übernahme der Funktion bewerben. Die Beauftragten werden, durch die stimmberechtigten (aktiven) Mitglieder in der Mitgliederversammlung, gewählt. Bei Bedarf können Beauftragte nachgewählt werden. Der Vorstand ist berechtigt, sofern es zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Forums notwendig ist, Beauftragte zu ernennen. In der kommenden Mitgliederversammlung sind diese, durch die stimmberechtigten (aktiven) Mitglieder, zu bestätigen.
(3) Die Beauftragten betreiben in ihren Themenfeldern aktive Arbeitsgruppen, halten regelmäßigen Kontakt zu dem Vorstandsmitglied mit Verantwortung für den jeweiligen Themenschwerpunkt und berichten in der Mitgliederversammlung. Die Beauftragten übernehmen Aufgaben im Auftrag des Vorstandes, beraten den Vorstand in Fachfragen und geben aktiv aktuelle Bedarfe und Anregungen aus den Arbeitsgruppen an den Vorstand weiter. Zudem können die Beauftragten, in Auftrag des Vorstands, das Forum in Gremien und Fachausschüssen vertreten. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
§ 14 Kassenprüfung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren eine/n Kassenprüfer/in. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.
§ 15 Auflösung des Forums
(1) Bei Auflösung des Forums oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Forums an eine juristische Person des öffentlichen Rechts und/oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur im Sinne des Völkerverständigungsgedankens und weiterhin des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (gemäß AO § 52 Abs. 2 – Ziff. 13 und 25).
*Migrant:innen:
Hierunter werden Personen mit Migrationsgeschichte verstanden. In Anlehnung an die Definition des Begriffs „Migrationshintergrund“ werden hierunter Personen zusammengefasst, die selbst oder mind. ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden.
*Migrationsgeschichte:
siehe Definition Migrant:innen
Anlage
Partizipationsrechte des Forums für Migrant:innen gem. Beschluss des Lübecker Bürgerschaft vom 24.09.2009:
1) Das Forum kann über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Hansestadt Lübeck, die die Belange der Migrant:innen und Migranten berühren, beraten.
2) Das Forum hat das Recht, in Angelegenheiten, die die Migrantinnen und Migranten der Stadt betreffen, Anträge über die Stadtpräsidentin / den Stadtpräsidenten an die Bürgerschaft sowie über die Ausschussvorsitzenden oder die SenatorInnen an die zuständigen Ausschüsse zu stellen.
3) Das Forum kann zur Erfüllung dieser Aufgaben die Organe und Ämter der Hansestadt Lübeck durch Anregungen und Empfehlungen beraten.
4) Das Forum wird von den Ämtern und Betrieben der Hansestadt Lübeck über wichtige Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten betreffen, unterrichtet. Anregungen und Empfehlungen des Forums werden von der Hansestadt Lübeck geprüft und im Rahmen ihrer Möglichkeiten berücksichtigt.
5) Im Rahmen seiner Zuständigkeiten und seiner finanziellen Mittel kann das Forum die Migrantinnen und Migranten in Lübeck durch eigene Öffentlichkeitsarbeit informieren.
6) Das Forum kann einmal im Jahr vor der Bürgerschaft über seine Tätigkeiten und Vorhaben einen unabhängigen Bericht abgeben. Der Stadtpräsident/die Stadtpräsidentin soll dazu dem/der Vorsitzenden des Forums das Wort erteilen.
Geschäftsordnungen
Geschäftsordnung Beauftragte
Hier finden Sie die ganze Geschäftsordnung der Beauftragten des Forums, die am 16.07.2024 beschlossen wurde.
Geschäftsordnung Beauftragte
Geschäftsordnung für die Tätigkeit als Beauftragte/r im Forum für Migrant:innen in der Hansestadt Lübeck
vom 16.07.2024
§ 1 Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und Überkonfessionalität
Das Forum für Migrant:innen in der Hansestadt Lübeck (im Folgenden Forum genannt) ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. Es setzt sich für ein friedliches Zusammenleben aller in Lübeck ansässiger Menschen ein und fungiert als demokratische Plattform für alle Lübecker:innen, die sich für die Migrations-gesellschaft, Teilhabe und Vielfalt engagieren. Das Forum verpflichtet sich zur Gleichberechtigung im Sinne der Charta der Vielfalt.
Alle Organe und besonderen Vertreter:innen des Forums – die Vollversammlung, der Vorstand und die Beauftragten – sind gleichermaßen dieser Handlungsmaxime verpflichtet.
Dies bedeutet:
- Beauftragte des Forums sind angehalten, im Interesse des Forums keine parteipolitischen, konfessionellen oder organisationsübergreifenden Verflechtungen einzugehen. Eine Vereinnahmung durch Parteien, Konfessionen oder andere Organisationen steht im Widerspruch zu den Grundsätzen des Forums. In der Rolle der/des Beauftragten ist Distanz zu parteipolitischen oder konfessionellen Gruppierungen sowie Interessen anderer Organisationen zu wahren. Alle demokratischen Parteien und Konfessionen sind gleichwertig.
- Das Recht aller Forumsmitglieder, einschließlich der Beauftragten, sich außerhalb ihrer Funktion im Forum parteipolitisch, konfessionell oder in anderen demokratischen Organisationen zu engagieren, bleibt davon unberührt. Diese Mitwirkung wird respektiert und begrüßt.
- Jedoch ist es erforderlich, dass die Tätigkeit für das Forum deutlich von Engagements in Parteien, Konfessionen oder anderen Organisationen getrennt wird. Eine Doppelfunktion in einer Person ist nicht zulässig: Man vertritt entweder die Position und Meinung des Forums oder die einer Partei, Konfession bzw. anderen Initiative/Organisation in einem Gremium. Mögliche Verflechtungen sind offen zu legen sowie Verwechslungen bzw. Irritationen mit der Tätigkeit in einer Partei, religiösen Gemeinschaft oder Initiative/Organisation – ob Haupt- oder Ehrenamt – zu vermeiden bzw. auszuschließen.
§ 2 Aufgaben und Befugnisse von Beauftragten
Beauftragte/r ist jemand, der mit einem Auftrag oder einer Aufgabe (hier: die inhaltliche Betreuung und Bearbeitung eines Schwerpunktes für das Forum) betraut ist, sie erledigen soll und den Auftraggeber (hier: Forum) im Schwerpunkt vertritt.
In seinem/ihrem spezifischen Themenschwerpunkt/Verantwortungsbereich übernimmt der/die Beauftragte Verantwortung und Befugnisse, die denen der Vorstandsmitglieder gleichkommen.
Insbesondere ist er/sie in seinem/ihrem Themenschwerpunkt berechtigt und verpflichtet:
a) das Forum zu repräsentieren und die Interessen der Lübecker:innen mit Migrationsgeschichte nach außen zu vertreten
b) als Ansprechpartner:in für Forumsmitglieder, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit zu fungieren
c) u. a. Anträge an die Bürgerschaft, Stellungnahmen und Pressemitteilungen für das Forum vorzubereiten
d) in den Forumssitzungen sowie in Austauschtreffen mit dem Vorstand über seine/ihre Arbeit zu berichten
e) regelmäßige Arbeitskreistreffen (offen für Forumsmitglieder und andere am Thema Interessierten) einzuberufen (mind. 1x im Quartal)
f) Kooperationen zu avisieren
g) Veranstaltungen zu organisieren
I. Modell der Zusammenarbeit zwischen Vorstand, Beauftragten und Stabsstelle
1) Erarbeitung und Zuweisung von Themenschwerpunkten
Der Vorstand sowie Interessierte an einer Beauftragten-Funktion identifizieren Schlüsselthemen, die für die Zielsetzungen des Forums von Bedeutung sind. Die Wahl der Beauftragten erfolgt durch die Vollversammlung. Hierfür ist eine persönliche Vorstellung des jeweiligen Interessenten erforderlich sowie eine kurze Darstellung der Ideen für den Themenschwerpunkt schriftlich und frühzeitig vor der Sitzung einzureichen. Näheres regelt der Vorstand.
2) Strategische Planung
In regelmäßigen Strategietreffen legt der Vorstand die langfristigen Ziele und die Ausrichtung des Forums fest. Die Beauftragten werden in diesen Prozess einbezogen, um sicherzustellen, dass ihre Arbeit die übergeordneten Ziele unterstützt.
3) Koordination und Austausch
Mindestens einmal pro Quartal finden Austauschtreffen zwischen dem Vorstand und den Beauftragten statt. Diese dienen dem Informationsaustausch, der Abstimmung von Aktivitäten und der Diskussion über Fortschritte und Herausforderungen. Auch werden hier mit einem ständigen TOP Absprachen zur jeweils kommenden Sitzung der Steuerungsgruppe Integration getroffen.
4) Operative Umsetzung
Die Beauftragten sind für die operative Umsetzung in ihren Themenschwerpunkten verantwortlich. Sie entwickeln Initiativen und Projekte, die zur Erreichung der strategischen Ziele beitragen. Sachkosten (u.a. Fahrtkosten) werden nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand, bei finanzieller Möglichkeit des Forums, übernommen.
5) Arbeitskreise
Ein zentrales Element der Beauftragten sind deren Arbeitskreise, bestehend aus Forumsmitgliedern und anderen Interessierten. Sie dienen der Einbindung von am Themenfeld interessierten Personen, der Aufnahme von Bedarfen und Interessen, zur Weitergabe an den Vorstand, der gemeinsamen Ideenentwicklung uvm.
6) Berichterstattung
Beauftragte erstatten Bericht über ihre Arbeit des vergangenen Quartals. Diese Berichte werden zur Wahrung der Transparenz auch auf der Website des Forums veröffentlicht. Sie sind Teil der Austauschtreffen mit dem Vorstand und ermöglichen diesem u. a. die Gesamtleistung des Forums zu überwachen und bei Bedarf steuernd einzugreifen.
7) Entscheidungsregelungen
a) Geplante Entscheidungen: Für langfristige und strategische Entscheidungen werden regelmäßige Treffen zwischen Vorstand und Beauftragten anberaumt. Alle Themen, die längerfristig planbar sind, sind in diese Treffen einzubringen, um sie in die strategische Ausrichtung und die operative Tätigkeit des Forums zu integrieren.
b) Schnelle Entscheidungen: Für nicht geplante Ereignisse, die eine schnelle Entscheidungsfindung erfordern, soll der/die Beauftragte im Rahmen seiner/ihrer Befugnisse handeln. Es ist jedoch erforderlich, dass der Vorstand umgehend über solche Vorfälle und die ergriffenen Maßnahmen informiert wird, um die Transparenz zu wahren und eine nachträgliche Abstimmung zu ermöglichen.
8) Entscheidungsfindung
Sollte es bei einem spezifischen Thema zu keiner Einigung zwischen dem/der jeweiligen Beauftragten und dem Vorstand kommen, ist ein strukturiertes Mediationsverfahren einzuleiten, um einen Konsens zu finden. Ziel ist es, eine Lösung zu erarbeiten, die die Interessen des Forums und seiner Mitglieder optimal berücksichtigt. Hierfür sollen alle relevanten Perspektiven und Argumente in einem transparenten Prozess einbezogen werden, um einen Konsens zu erreichen, der die Grundwerte und die Zielsetzungen des Forums widerspiegelt. Sollte dies nicht möglich sein, trifft der Vorstand eine Entscheidung, die im besten Interesse des Forums liegt.
9) Unerledigte Vorgänge am Ende der Amtszeit
Am Ende der Amtszeit oder im Falle eines Rücktritts bzw. einer Abberufung werden alle nicht erledigten Aufgaben, Anfragen u.ä. an den Vorstand bzw. neuen Beauftragten übergeben und durch diese/n weiterbehandelt.
Die Stabsstelle Migration und Ehrenamt gibt, mit den für das Forum zur Verfügung stehenden Personalressourcen, impulsgebende, organisatorische und administrative Unterstützung. Sie wirkt, analog aller Organe und besonderen Vertreter:innen, auf die Einhaltung von Satzung und Geschäftsordnungen hin. Daneben kann die Stabsstelle als erste Ansprechpartnerin im Mediationsfall herangezogen werden.
Die operative Öffentlichkeitsarbeit für das Forum – und somit auch der Beauftragten – wird ebenfalls über die Forums-Personalressourcen in der Stabsstelle Migration und Ehrenamt unterstützt. Zu veröffentlichende Texte, Stellungnahmen u.ä. sind vorab der Stabsstelle zu übersenden. Insgesamt ist die Stabsstelle in der Kommunikation mit dem Vorstand, Kooperationspartner:innen u.ä. einzubeziehen (in cc zu setzen), um durchweg auskunftsfähig zu sein.
II. Verantwortungsvolle Ausübung der Tätigkeit (Good Governance)
1) Transparenz
Alle Entscheidungen und Aktivitäten werden dokumentiert und sind für alle Forumsmitglieder transparent. Der Vorstand gewährleistet, dass die Handlungen der Beauftragten im Einklang mit den Werten und Zielen des Forums stehen.
2) Interessenskonflikte
Jedes Forumsmitglied darf i.d.R. nur eine Beauftragten Funktion innehaben, um mögliche Interessenskonflikte zu vermeiden und eine eindeutige Rollenverteilung und damit Konzentration auf zugewiesene Aufgaben zu gewährleisten. Inwieweit Interessenskonflikte mit einer weiteren Tätigkeit im Haupt- oder Ehrenamt vorliegen und diese die Vertretung der Interessen des Forums einschränkt ist durch den/die Beauftragte/n selbst sowie den Vorstand zu beurteilen.
3) Rolle der Beauftragten
Die Beauftragten haben den Vorsitz der Arbeitskreise ihres jeweiligen Themenschwerpunktes. Die Teilnahme an anderen Arbeitskreisen ist für jede/n möglich (Forumsmitglieder, Vorstandsmitglieder, Beauftragte anderer Schwerpunkte, Interessierte), der dortige Vorsitz ist dabei zu respektieren.
4) Nachhaltiges Handeln
Beauftragte sollen in der Ausübung ihrer Funktion nachhaltig und ressourcenschonend handeln. Dies beinhaltet ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Etwaige materielle Abhängigkeiten sind, zur Vorbeugung von Untreue und Bestechlichkeit, zu vermeiden bzw. offenlegen.
5) Vertretung der Forumsmeinung
a) bekannte Positionen: Beauftragte dürfen eigenverantwortlich handeln und die Meinung des Forums in Bereichen vertreten, in denen diese bereits bekannt ist.
b) unbekannte Positionen: Ist die Forumsmeinung zu einem Thema noch nicht bekannt, darf die Meinung erst nach einem angemessenen Meinungsbildungsprozess in Zusammenarbeit mit dem Vorstand vertreten werden.
c) gemäßigte Positionen: Beauftragte sind angehalten, sich mit Bedacht zu äußern. Radikale Positionen – ob links, rechts, religiös oder anderweitig motiviert – sind ausdrücklich zu vermeiden.
§ 3 Anforderungen an Beauftragte
Kandidat:innen für eine Beauftragten-Funktion müssen sowohl fachlich als auch persönlich geeignet sein. Sie müssen in der Lage sein, ein spezifisches Themenfeld, das in individueller Absprache klar definiert und schriftlich festgehalten wird, für einen befristeten Zeitraum zu übernehmen. Dieses Aufgabenfeld wird ihnen per Forumsbeschluss bzw. Vorstandsbeschluss übertragen, wobei ein ungehinderter Informationsfluss in ihrem Zuständigkeitsbereich gewährleistet sein muss.
Zur persönlichen Eignung gehören insbesondere
a) Integrität: Einwandfreier Leumund und Übereinstimmung mit den ethischen Grundsätzen des Forums.
b) Teamfähigkeit: Kooperative Arbeitsweise und die Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit.
c) Unabhängigkeit: Keine Interessenkonflikte, die die Objektivität beeinträchtigen könnten.
d) Engagement: Aktive Beteiligung und Einsatz für die Ziele des Forums.
e) Lernbereitschaft: Offenheit für neue Erkenntnisse und kontinuierliche Weiterbildung.
Zur fachlichen Eignung gehören insbesondere
a) Fachwissen: Kenntnisse im spezifischen Themenfeld, die durch Ausbildung, berufliche Erfahrung, ehrenamtliches Engagement oder vergleichbare Qualifikationen nachgewiesen werden.
b) Analytische Fähigkeiten: Die Kompetenz, komplexe Sachverhalte zu analysieren und verständlich aufzubereiten.
c) Projekt- und Veranstaltungsmanagement: Erfahrung in der Planung, Durchführung und Kontrolle von Projekten bzw. Veranstaltungen.
d) Netzwerkkompetenz: Die Fähigkeit Kontakte, die für das Themenfeld relevant sind, aufzubauen und zu pflegen.
e) Innovationsfähigkeit: Die Fähigkeit, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen, um die Ziele des Forums voranzutreiben.
f) Ausreichende Deutschkenntnisse: Die Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich klar und korrekt auf Deutsch auszudrücken, um effektiv kommunizieren und dokumentieren zu können.
g) Fähigkeit zur Repräsentation: sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit, in Gremien, Arbeitskreisen u.ä.
h) Moderationskompetenz: Die Fähigkeit, Gespräche und Interaktionen als weitgehend neutraler Beteiligter zielführend zu steuern.
Die Beurteilung der Bewerbung auf eine Beauftragten-Funktion nebst Vorstellung des/der Kandidaten/Kandidatin in der Forumssitzung soll es den Mitgliedern ermöglichen über die Eignung zu entscheiden.
§ 4 Anwendung oder Änderung der Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung gilt ab dem heutigen Tag.
Änderungen bzw. Erweiterungen der Geschäftsordnung sind mit einfacher Mehrheit der, in einer Amtszeit gewählten, Beauftragte sowie des Vorstands des Forums möglich. Dafür ist einer Sondersitzung mit einer Einladungsfrist von 2 Wochen einzuberufen. Näheres regelt der amtierende Vorstand.
Im Übrigen gilt die Satzung des Forums vom 13.06.2024.
Geschäftsordnung Vorstand
Auch der Vorstand hat bei uns eine Geschäftsordnung, in der festgeschrieben steht, wie der Vorstand arbeitet.