Satzung & Geschäftsordnung
Satzung
Die Arbeit des Forums basiert auf einer Satzung, welche zuletzt am 13.06.2024 beschlossen wurde.
Festgeschrieben wurde in dieser nicht nur die Zusammensetzung des Forums für Migrant:innen, sondern auch die Aufgabenverteilung. Im Folgenden sind einige der zentralen Punkte für Sie / Euch zusammengefasst.
Möchten Sie die Satzung gerne ganz lesen, finden sie diese hier [Verlinkung dahinter zu „Lerne uns kennen -> Publikationen & Downloads -> Satzung & Geschäftsordnung“].
Bereits im ersten Artikel der Satzung wurde festgelegt, dass das Forum den Namen „Forum für Migrant:innen in der Hansestadt Lübeck“ trägt. Auch steht hier bereits, dass es sich bei dem Forum um eine „(verwaltungs)unabhängige, überparteiliche und überkonfessionelle Interessenvertretung“ handelt, die die in Lübeck lebenden Migrant:innen vertreten soll.
Das Forum hat seinen Sitz in Lübeck.
Auch die Ziele des Forums und wie das Forum diese Ziele erreicht bzw. umsetzt, werden in der Satzung etwas genauer beschrieben. So steht im dritten Artikel, dass das Forum sich nur um unmittelbare gemeinnützige Zwecke kümmern darf. Auch soll das Forum die Absicht verfolgen, die internationale Gesinnung (Einstellung), die Toleranz innerhalb der Kultur gemäß des Völkerverständigungsgedankens und das bürgerliche Engagement für gemeinnützige Zwecke zu fördern.
Diese Ziele setzt das Forum durch unterschiedliche Aufgaben und Tätigkeiten um. Beispielsweise durch die Interessenvertretung der in Lübeck lebenden Migrant:innen und der Migrant:innenorganisationen gegenüber der Öffentlichkeit, der Bürgerschaft, der Ausschüsse und der Stadtverwaltung. Ist der Wunsch dazu da, stimmt sich das Forum für Migrant:innen der Hansestadt Lübeck mit anderen Foren ab und vertritt die Interessen der Migrant:innen dann auch gegenüber dem Land oder dem Bund.
Zusammen mit der Stadtverwaltung fördert das Forum die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit für Migrant:innen und stellt eine demokratische Plattform für alle dar, die sich für die Migrationsgesellschaft, Teilhabe und Vielfalt engagieren möchten oder dies bereits tun.
Eine weitere wichtige Aufgabe, um die Ziele des Forums zu erfüllen, ist die Förderung von politischer, wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, religiöser und rechtlicher Gleichstellung und Chancengerechtigkeit von Migrant:innen, sowie das Einsetzen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und friedliches Zusammenleben. Auch begleitet das Forum die Umsetzung der interkulturellen Öffnung von sozialen Diensten und der Stadtverwaltung.
Des Weiteren ist das Forum auch in die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des kommunalen Integrationskonzeptes integriert und hier aktiv.
Damit das Forum seine Aufgaben und Ziele erfüllen und erreichen kann, hat das Forum bestimmte Teilhaberechte (Partizipationsrechte) erhalten.
Interessieren Sie / Interessiert ihr euch für eine Mitgliedschaft beim Forum für Migrant:innen der Hansestadt Lübeck, könnte euch besonders der Artikel 7 interessieren. Hier wird festgelegt, dass dem Forum nicht nur Einzelpersonen beitreten können, unabhängig davon, ob sie eine Migrationsgeschichte haben oder nicht, sondern auch Vertreter:innen von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, die in ihrer Arbeit etwas mit Migrationsangelegenheiten zu tun haben. Wichtig dabei ist, dass der Sitz oder der Wirkungsbereich in Lübeck ist.
Für den Beitritt zum Forum für Migrant:innen muss dann eine schriftlichen Beitrittserklärung bei der Geschäftsstelle des Forums eingereicht werden (diese finden sie hier [Verlinkung zur Seite Mitgliedschaft]), anschließend stimmt der Vorstand per Mehrheitsentscheidung über die Aufnahme ab. Wird ein/eine Bewerber:in abgelehnt, kann diese:r Berufung bei der Mitgliederversammlung einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig.
Auch der Austritt aus dem Forum ist in der Satzung geregelt. So ist ein Austritt zu jedem Monatsende per schriftlicher Kündigung möglich. Aber auch das Forum kann die Mitgliedschaft eines Mitglieds beenden, sollte dieses gegen die Interessen oder die Grundsätze des Forums verstoßen. Über den Ausschluss kann der Vorstand entscheiden, nachdem er das Mitglied schriftlich oder mündlich angehört hat. Der Grund für den Ausschluss und der Ausschluss selbst werden dem Mitglied dann per Einschreiben schriftlich mitgeteilt.
Da auch die Mitglieder des Forums zur Erfüllung der Aufgaben des Forums beitragen, ist die Mitgliedschaft auch an einige Pflichten gebunden. Mitgliederbeiträge erhebt das Forum für Migrant:innen der Hansestadt Lübeck jedoch nicht. Erscheint ein Mitglied bspw. vier Mal in Folge unentschuldigt nicht zur Mitgliederversammlung, verliert das Mitglied vorerst sein Stimmrecht. Das Stimmrecht kann aber jederzeit wieder beantragt werden oder aber durch das Erscheinen bei zwei aufeinanderfolgenden Mitgliederversammlungen wiedererlangt werden.
Das Forum hat sich in seiner Satzung auf zwei Organe geeinigt, die Mitgliederversammlung und den Vorstand. Weiter kann die Mitgliederversammlung Beauftragte ernennen, die das Forum in bestimmten Fachgebieten vertreten.
Im Artikel 11 legt die Satzung fest, dass die Mitgliederversammlung das höchste Organ des Forums ist. Auch die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind hier näher beschrieben und umfassen unter anderem die Wahl und Abwahl des Vorstandes und der Beauftragten, die Entlastung des Vorstandes, die Entgegennahme der Berichte des Vorstands und der Beauftragten und die Wahl der Kassenprüferin / des Kassenprüfers. Auch die Entscheidung, ob die Satzung geändert wird, das Forum aufgelöst wird, Mitglieder aufgenommen oder ausgeschlossen werden (hier in Widerspruchsfällen), trifft die Mitgliederversammlung.
Mindestens vier Mal pro Jahr muss das Forum laut Satzung tagen, wobei die Sitzungen öffentlich abzuhalten sind. Neben dieser vier Termine muss der Vorstand eine Sondersitzung einberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies begründet und schriftlich fordern. Für die Versammlungen ist ebenfalls festgelegt, dass eine Einladung bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin per E-Mail versandt werden muss, auf Verlangen auch per Post. Die Tagesordnung muss ergänzt werden, sobald dies ein Mitglied bis sieben Tage vor dem angesetzten Termin fordert. Laut der Satzung ist eine Mitgliederversammlung dann beschlussfähig, wenn 10% der aktiven (stimmberechtigten) Mitglieder anwesend sind. Geleitet wird die Mitgliederversammlung von einem Vorstandsmitglied.
Auch ist in der Satzung festgelegt, dass jedes aktive Mitglied eine Stimme hat, die in der Regel nur persönlich abgegeben werden können. Wird abgestimmt, so entscheidet die einfache Mehrheit über die Entscheidung. Lediglich bei Satzungsänderungen und der Auflösung des Forums für Migrant:innen ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten, aktiven Mitglieder notwendig. Zu diesen Beschlüssen wird ein Protokoll angefertigt, dass den Forumsmitgliedern zugänglich gemacht wird.
Auch für den Vorstand gibt es einen eigenen Artikel in der Satzung, den Artikel 12. Hier wird festgelegt, dass der Vorstand vom Forum gewählt wird und aus fünf Forumsmitgliedern besteht. Der Vorstand wird dabei für zwei Jahre gewählt und kann nach dieser Zeit wiedergewählt werden.
Der Vorstand selbst wählt dann eine/ einen Vorsitzende /Vorsitzenden aus seiner Mitte, sowie eine erste und eine zweite Stellvertretung. Der / Die Vorstandsvorsitzende hat automatisch die ehrenamtliche Aufgabe der / des Migrationsbeauftragten. Ansonsten hat der Vorstand, laut der Satzung die Aufgabe, das Forum nach außen hin und in den Gremien der Stadtverwaltung zu vertreten.
Auch einige Voraussetzungen für Personen im Vorstand sind in der Satzung formuliert. So dürfen hier bspw. nur Personen sitzen, die eine Migrationsgeschichte haben, ihren Lebensmittelpunkt in Lübeck haben und ausreichende Deutschkenntnisse besitzen. Auch sollen im Vorstand mindestens zwei Geschlechter im Verhältnis 2:3 vorhanden sein und Mitglieder aus unterschiedlichen Herkunftsländern.
Die Amtszeit, die in der Satzung geregelt wurde, schreibt fest, dass der Vorstand solange in seinem Amt bleibt, bis er durch einen neuen ersetzt wird. Wird die Mitgliedschaft im Forum beendet, endet jedoch auch das Amt im Vorstand. Auch ein Rücktritt und eine Nachwahl sind möglich.
Neben dem Vorstand ist auch den Beauftragte ein Artikel gewidmet, der Artikel 13. Dieser Artikel beschreibt, dass auch die Beauftragten für bestimmte Themengebiete aus der Mitte des Forums gewählt werden. Genauso, wie der Vorstand, ist die Amtszeit der Beauftragten auf zwei Jahre beschränkt, allerdings können auch sie wiedergewählt werden.
Für die Position einer / eines Beauftragten können sich interessierte Mitglieder, mit Lebensmittelpunkt in Lübeck, unter Angabe eines Arbeitsschwerpunktes bewerben. Gewählt werden die Beauftragten dann durch die stimmberechtigten Personen der Mitgliederversammlung. Eine Nachwahl von Beauftragten ist möglich.
Kann der Vorstand seine Arbeitsfähigkeit ohne eine/einen Beauftragte/n nicht gewährleisten, darf der Vorstand Beauftragte ernennen. Diese Beauftragten müssen dann allerdings in der nächsten Mitgliederversammlung durch die stimmberechtigten Mitglieder bestätigt werden.
Genauso, wie bereits im Artikel des Vorstandes, legt die Satzung auch Aufgaben der Beauftragten fest. So müssen diese innerhalb ihres Themengebiets Arbeitsgruppen betreiben, der Mitgliederversammlung von ihren Tätigkeiten berichten und regelmäßigen Kontakt zu dem Vorstandsmitglied halten, das die Verantwortung für den jeweiligen Themenschwerpunkt hat. Außerdem übernehmen die Beauftragten in ihrem Themengebiet Aufgaben im Auftrag des Vorstandes, beraten den Vorstand in Fachfragen und geben aktuelle Bedarfe und Anregungen aus den Arbeitsgruppen aktiv an den Vorstand weiter. Auch können Beauftragte, im Auftrag des Vorstandes, diesen in Gremien und Fachausschüssen vertreten.
Eine weitere Aufgabe, die der Mitgliederversammlung zukommt, ist laut Satzung die Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin. Diese:r darf nicht im Vorstand sein, wird für zwei Jahre gewählt und darf anschließend wiedergewählt werden.
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